Steuerbonus für Handwerksleistungen
Höhe des Steuerbonusses:
20 % von max. 3.000 Euro (incl. MwSt.) der Handwerkerkosten (= Arbeitskosten) - also bis zu 600,- Euro gem. § 35 a Abs. 2 S. 2 EstG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr.
Voraussetzungen für den Steuerbonus:
- Handwerksleistungen in einem selbst genutzten Einfamilienhaus oder einer Wohnung. Egal ist, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.
- Alle Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen.
- Handwerkerrechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Arbeitskosten inclusive Mehrwertsteuer! Materialkosten werden nicht begünstigt. Deshalb müssen sie separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
- Die Zahlungen müssen per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden können
- Die Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31.12.2005 erbracht worden sein.
Achtung: Der Steuerbonus kann nicht genutzt werden, wenn die Handwerksleistungen gleichzeitig als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden.
Erhalt des Steuerbonuses?
Im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.